Inflationsausgleichsprämie
Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000…
Inklusion in der Arbeitswelt ist ein wichtiger Aspekt, der uns alle betrifft. Für mehr Chancengleichheit und Inklusion gibt es die Schwerbehindertenanzeige. Sie sieht vor, dass Arbeitgeber bestimmte Prozentanteile der Arbeitsplätze an Menschen mit einer Schwerbehinderung vergeben.
Was diese Beschäftigungspflicht für Unternehmen bedeutet und wann Sie betroffen sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die Pflicht besteht für Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt monatlich 20 oder mehr Mitarbeitende beschäftigen. In diesen Betrieben müssen 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden.
Als Schwerbehinderung gilt ein Grad der Behinderung von > 49 %. Dies wird durch einen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen, der dem Arbeitgeber vorliegen muss.
Frist für die Schwerbehindertenanzeige 2024:
Für das Jahr 2024 ist die Schwerbehindertenanzeige bis spätestens 31. März 2024 bei der Bundesagentur für Arbeit einzureichen.
Die Abgabe im Falle einer Nichterfüllung ist ebenfalls bis zum 31. März 2024 an das zuständige Integrationsamt zu entrichten.
Die Berechnung der Pflichtarbeitsplätze richtet sich nach der Mitarbeiteranzahl:
Gemäß SGB IX zählen alle Arbeitsplätze, an denen Arbeitnehmende, Beamte, Richter und Richterinnen, Auszubildende und andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte (Praktikant:innen oder Volontär:innen) beschäftigt werden.
Allerdings werden Auszubildende bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Nicht als Arbeitsplätze gelten:
Erfüllt ein Arbeitgeber die Quote nicht, wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Unternehmen müssen für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz eine monatliche Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und dem Grad der Nichterfüllung. Die Abgabe ist ebenfalls bis zum 31. März an das zuständige Integrationsamt zu entrichten.
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Dr. Diplom Betriebswirt Andreas Nastke leitet die Niederlassung in Freiburg. Er ist Gründer von lohnConsult und Fachautor für Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
Diplom Betriebswirt Oliver Nastke leitet die Niederlassung in Nürnberg.
Peter Magiera ist Leiter des Standorts Bonn.
Diplom Kaufmann Martin Nutt leitet gemeinsam mit Diplom Kaufmann Michaek Klischies die Filiale in Köln.
Diplom Kaufmann Michael Klischies leitet gemeinsam mit Diplom Kaufmann Martin Nutt die Filiale in Köln. Als Experte und Referent beriet er schon Unternehmen wie Eurovia AG oder Horizont.