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Beitragsbe­messungs­grenze

In der Welt der Sozialversicherungen spielen die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) eine wichtige Rolle.  

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Sozialversicherung ist der Höchstbetrag des Arbeitsentgelts, bis zu den Beiträgen für die Sozialversicherung gezahlt werden. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, werden keine Beiträge auf den darüber liegenden Teil erhoben. 

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) gilt bundesweit. Die BBG in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung wird nach alten Bundesländern (West) und neuen Bundesländern (Ost) unterschieden, wobei diese Unterscheidung ab 2025 entfällt. 

Anhebung zum 01. Januar 2024

Jedes Jahr im Januar werden die Beitragsmessungsgrenzen angehoben. Auch in diesem Jahr stehen wieder Änderungen zum Vorjahr bevor. Dieser Tabelle können die aktuellen Werte entnommen werden: 

Beitragsbemessungsgrenze2023 jährlich2023 monatlich2024 jährlich2024 monatlich
Kranken- und Pflegeversicherung59.850 Euro4.987,50 Euro62.100 Euro 5.175 Euro
Arbeitslosen- und Rentenversicherung (West)87.600 Euro 7.300 Euro 90.600 Euro 7.550 Euro
Arbeitslosen- und Rentenversicherung (Ost)85.200 Euro 7.100 Euro 89.400 Euro 7.450 Euro

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze und ihre Bedeutung

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Wer Entgelt oberhalb dieser Grenze bekommt, gehört nicht mehr zu den pflichtversicherten Beschäftigten, sondern kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenversicherung absichern. 

Für die meisten Personen gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). 

Darüber hinaus gibt es die sogenannte besondere JAEG: Sie ist eine Art Besitzstandsregelung für bestimmte, besonders langjährig privat versicherte Arbeitnehmer und entspricht der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Jahresarbeitsentgeltgrenze2023 2024
Allgemeine JAEG66.600 Euro 69.300 Euro
Besondere JAEG59.850 Euro 62.100 Euro
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Dr. Diplom Betriebswirt Andreas Nastke leitet die Niederlassung in Freiburg. Er ist Gründer von lohnConsult und Fachautor für Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

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Diplom Kaufmann Martin Nutt leitet gemeinsam mit Diplom Kaufmann Michaek Klischies die Filiale in Köln.

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Diplom Kaufmann Michael Klischies leitet gemeinsam mit Diplom Kaufmann Martin Nutt die Filiale in Köln. Als Experte und Referent beriet er schon Unternehmen wie Eurovia AG oder Horizont.

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