Inflationsausgleichsprämie
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In der Welt der Sozialversicherungen spielen die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) eine wichtige Rolle.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Sozialversicherung ist der Höchstbetrag des Arbeitsentgelts, bis zu den Beiträgen für die Sozialversicherung gezahlt werden. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, werden keine Beiträge auf den darüber liegenden Teil erhoben.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) gilt bundesweit. Die BBG in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung wird nach alten Bundesländern (West) und neuen Bundesländern (Ost) unterschieden, wobei diese Unterscheidung ab 2025 entfällt.
Jedes Jahr im Januar werden die Beitragsmessungsgrenzen angehoben. Auch in diesem Jahr stehen wieder Änderungen zum Vorjahr bevor. Dieser Tabelle können die aktuellen Werte entnommen werden:
Beitragsbemessungsgrenze | 2023 jährlich | 2023 monatlich | 2024 jährlich | 2024 monatlich |
---|---|---|---|---|
Kranken- und Pflegeversicherung | 59.850 Euro | 4.987,50 Euro | 62.100 Euro | 5.175 Euro |
Arbeitslosen- und Rentenversicherung (West) | 87.600 Euro | 7.300 Euro | 90.600 Euro | 7.550 Euro |
Arbeitslosen- und Rentenversicherung (Ost) | 85.200 Euro | 7.100 Euro | 89.400 Euro | 7.450 Euro |
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Wer Entgelt oberhalb dieser Grenze bekommt, gehört nicht mehr zu den pflichtversicherten Beschäftigten, sondern kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenversicherung absichern.
Für die meisten Personen gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).
Darüber hinaus gibt es die sogenannte besondere JAEG: Sie ist eine Art Besitzstandsregelung für bestimmte, besonders langjährig privat versicherte Arbeitnehmer und entspricht der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Jahresarbeitsentgeltgrenze | 2023 | 2024 |
---|---|---|
Allgemeine JAEG | 66.600 Euro | 69.300 Euro |
Besondere JAEG | 59.850 Euro | 62.100 Euro |
Quelle:
Sozialversicherung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2024 | Bundesregierung
TK – Die Techniker, www.tk.de
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Dr. Diplom Betriebswirt Andreas Nastke leitet die Niederlassung in Freiburg. Er ist Gründer von lohnConsult und Fachautor für Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
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Diplom Kaufmann Martin Nutt leitet gemeinsam mit Diplom Kaufmann Michaek Klischies die Filiale in Köln.
Diplom Kaufmann Michael Klischies leitet gemeinsam mit Diplom Kaufmann Martin Nutt die Filiale in Köln. Als Experte und Referent beriet er schon Unternehmen wie Eurovia AG oder Horizont.