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Arbeitszeit­konto

In einer Welt, die von ständiger Veränderung und Flexibilität geprägt ist, gewinnt das effektive Management von Zeit zunehmend an Bedeutung. Besonders für die Generation Z, die in einer Ära der digitalen Innovation und schnellen Veränderungen aufwächst, wird die Art und Weise, wie Arbeitszeit gehandhabt wird, zu einem entscheidenden Faktor für den beruflichen Erfolg und das persönliche Wohlbefinden. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die Rolle von Arbeitszeitkonten in diesem Kontext. Denn mit Arbeitszeitkonten können Unternehmen flexible Arbeitsmodelle ermöglichen. Wir zeigen Ihnen was genau unter einem Arbeitszeitkonto zu verstehen ist und was sowohl Arbeitergeber als auch Arbeitnehmer beachten müssen. 

Begriffserklärung: Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Arbeitszeitkonten (kurz AZK) sind in vielen Unternehmen mittlerweile ein gängiges Instrument, um Arbeitszeiten zu verwalten und flexible Arbeitszeitmodelle zu gewährleisten.  

Im Wesentlichen funktioniert ein Arbeitszeitkonto, indem Plus- oder Minusstunden, die über oder unter der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit liegen, aufgezeichnet werden. Grundsätzlich weisen alle Modelle folgende Eigenschaften auf: Die geleisteten Arbeitsstunden von Arbeitnehmern werden – meist elektronisch – dokumentiert. Die Ist-Arbeitszeit wird mit der vertraglich vereinbarten Soll-Arbeitszeit abgeglichen. Die daraus entstehende Differenz stellt das Arbeitszeitkonto dar. Wird mehr als vertraglich vereinbart gearbeitet, entsteht ein Guthaben, die auch als Plusstunden oder Überstunden bezeichnet werden können. Beim Unterschreiten der Sollarbeitszeit werden Minusstunden aufgebaut. 

Ist-Arbeitszeit > Soll-Arbeitszeit = Zeitguthaben / Plusstunden 

Ist-Arbeitszeit < Soll-Arbeitszeit = Zeitschulden / Minusstunden 

Ein Arbeitszeitkonto kann dementsprechend eine positive oder eine negative Summe aufweisen. Arbeitnehmer:innen können dadurch ihre Arbeitszeit nach Auftrags- oder Arbeitslage flexibler gestalten. Das monatliche Festgehalt bleibt dabei jedoch gleich. 

Arbeitsrechtliche Bestimmungen

Wichtig: Das Arbeitszeitkonto benötigt eine gesetzliche Basis. Arbeitgeber dürfen nicht einfach ein Arbeitszeitkonto einführen. Dies muss entweder arbeitsvertraglich, tariflich oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Sofern es einen Betriebsrat gibt, ist dieser miteinzubeziehen. 

Auch die Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie die des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) müssen beim Arbeitszeitkontos berücksichtigt werden. 

Mindestlohngesetz: Hier muss § 2 Abs. 3 Satz 3 MiLoG beachtet werden. Demnach dürfen die auf dem Arbeitszeitkonto angesammelten Plusstunden, die vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht um mehr als 50 % übersteigen. Um eine Mindestlohnunterschreitung zu vermeiden, muss innerhalb von 12 Monaten ein Ausgleich der Stunden in Form von Freizeitgewährung oder durch Zahlung des Mindestlohns erfolgen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber die Arbeitsstunden spätestens im folgenden Kalendermonat ausgleichen. 

Arbeitszeitgesetz: Auch wenn die Arbeitszeiten durch ein Arbeitszeitkonto flexibler verteilt werden können, dürfen die Bestimmungen hinsichtlich der Höchstarbeitszeit laut dem ArbZG nicht überschritten werden. Dies führt dazu, dass die maximale Anzahl an Plusstunden begrenzt wird.  

In jedem Fall gilt: Die Regelungen zum Arbeitszeitkonto müssen vertraglich festgelegt werden. Dabei sollten folgende Punkte definiert werden.

  • Maximal zulässige Anzahl an Plus- oder Minusstunden 
  • Die Zeitspanne, in welcher das AZK ausgeglichen werden muss 
  • Bestimmungen bezüglich der Möglichkeit zum Freizeitausgleich oder der Vergütung von Überstunden 

Unterschiedliche Modelle im Arbeitszeitkonto

Grundsätzlich wird zwischen einem Kurzzeitkonto und einen Langzeitkonto unterschieden.  

Innerhalb der Kurzzeitkonten existieren verschiedene Modelle wie die Gleitzeit, Überstundenkonten oder die Jahresarbeitszeitkonten. Bei allen wird im Voraus eine Zeitspanne festgelegt, innerhalb der die angesammelten Zeitguthaben ausgeglichen werden müssen. Dies kann entweder in Form von Freizeitausgleich oder in Form von Auszahlung der Plusstunden erfolgen.  

Langzeitkonten gehen länger als 12 Monate. Bei diesem Modell werden die Guthaben längerfristig angelegt. Arbeitnehmer können dadurch größere Mengen an Überstunden bzw. Plusstunden ansammeln. Dies wird häufig dann genutzt, um früher in Rente zu gehen, oder eine längere berufliche Auszeit (Sabbatical) zu nehmen.  

Zeitguthaben bei Kündigung

Was passiert mit dem gesammelten Plus- oder Minusstunden beim Austritt des Arbeitnehmers? Die Überstunden werden in der Regel ausbezahlt. Bei Minusstunden gibt es zwei Szenarien, die beachtet werden müssen: 

  • Kann der Arbeitnehmer frei über die Inanspruchnahme von Minusstunden verfügen, so wie es bei Gleitzeitmodellen üblich ist, dann hat der Arbeitnehmer diese auch zu vertreten. Demnach darf der Arbeitgeber diese Minusstunden bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnis mit dem Gehalt verrechnen, sprich abziehen. 

 

  • Hat der Arbeitgeber hingegen die Minusstunden zu vertreten, da er nicht genügend Arbeit anbietet, dürfen diese nicht abgezogen bzw. mit dem Gehalt verrechnet werden.  

 

Quelle: Arbeitszeitkonto: Rechtliche Vorgaben für Arbeitgeber | Personal | Haufe 

Rechtliche Grundlage:  

  • 2 Abs. 3 Satz 3 MiLoG
  • § 3-5 ArbZG

Arbeitszeitkonto mit dem lohnManager

Unser lohnManager ermöglicht es Arbeitgebern, ein digitales Arbeitszeitkonto effizient zu verwalten. Durch das Zeiterfassungstool können die Arbeitszeiten leicht und zügig erfasst werden. In den Mitarbeiterstammdaten sind die vertraglich festgelegten wöchentlichen Arbeitszeiten vermerkt sowie das Zeitprofil des Mitarbeiters. Hinsichtlich der Berechnung der Soll-Stunden bietet der lohnManager zwei Methoden an: 

  • Soll-Stunden im Monatsdurchschnitt: Multipliziert man die wöchentliche Arbeitszeit mit dem Faktor 4,33, so erhält man die monatliche Soll-Arbeitszeit. Beispiel: Bei einer 40-Stunden-Woche beträgt die Soll-Arbeitszeit 173,2. Der Faktor 4,33 steht für die durchschnittliche Anzahl der Wochen im Monat. Hier wird von 52 Wochen im Jahr ausgegangen, was geteilt durch 12 Monate den Durchschnittswert 4,33 ergibt.

 

  • Soll-Arbeitszeit nach Zeitprofil: im lohnManager kann ein Zeitprofil hinterlegt werden. Bei diesem werden die Arbeitsstunden auf die wöchentlich festgelegten Arbeitstage verteilt. Beispielsweise arbeitet ein Mitarbeiter immer Montags, Dienstags, Donnerstags, Freitags und Samstags. Das Zeitprofil sieht dann wie folgt aus: 

Die Soll-Stunden variieren dabei monatlich, abhängig davon wie viele Arbeitstage in den jeweiligen Monat fallen. Dies ist die monatsindividuelle Betrachtungsweise von Soll-Stunden. 

Der lohnManager berechnet automatisch die Differenz zwischen der Soll-Arbeitszeit und der Ist-Arbeitszeit und speichert diese als Plus- oder Minusstunden im Arbeitszeitkonto ab. Bei der Auszahlung von Überstunden können Arbeitgeber dies bequem verbuchen, und die Informationen werden automatisch in die Gehaltsabrechnung übertragen. Das Arbeitszeitkonto bleibt stets aktuell und kann von den Mitarbeitern jederzeit über die lohnManager-App eingesehen werden. 

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Dr. Andreas Nastke

Dr. Diplom Betriebswirt Andreas Nastke leitet die Niederlassung in Freiburg. Er ist Gründer von lohnConsult und Fachautor für Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

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Diplom Kaufmann Michael Klischies leitet gemeinsam mit Diplom Kaufmann Martin Nutt die Filiale in Köln. Als Experte und Referent beriet er schon Unternehmen wie Eurovia AG oder Horizont.

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