Inflationsausgleichsprämie
Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000…
In einer Welt, die von ständiger Veränderung und Flexibilität geprägt ist, gewinnt das effektive Management von Zeit zunehmend an Bedeutung. Besonders für die Generation Z, die in einer Ära der digitalen Innovation und schnellen Veränderungen aufwächst, wird die Art und Weise, wie Arbeitszeit gehandhabt wird, zu einem entscheidenden Faktor für den beruflichen Erfolg und das persönliche Wohlbefinden. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die Rolle von Arbeitszeitkonten in diesem Kontext. Denn mit Arbeitszeitkonten können Unternehmen flexible Arbeitsmodelle ermöglichen. Wir zeigen Ihnen was genau unter einem Arbeitszeitkonto zu verstehen ist und was sowohl Arbeitergeber als auch Arbeitnehmer beachten müssen.
Arbeitszeitkonten (kurz AZK) sind in vielen Unternehmen mittlerweile ein gängiges Instrument, um Arbeitszeiten zu verwalten und flexible Arbeitszeitmodelle zu gewährleisten.
Im Wesentlichen funktioniert ein Arbeitszeitkonto, indem Plus- oder Minusstunden, die über oder unter der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit liegen, aufgezeichnet werden. Grundsätzlich weisen alle Modelle folgende Eigenschaften auf: Die geleisteten Arbeitsstunden von Arbeitnehmern werden – meist elektronisch – dokumentiert. Die Ist-Arbeitszeit wird mit der vertraglich vereinbarten Soll-Arbeitszeit abgeglichen. Die daraus entstehende Differenz stellt das Arbeitszeitkonto dar. Wird mehr als vertraglich vereinbart gearbeitet, entsteht ein Guthaben, die auch als Plusstunden oder Überstunden bezeichnet werden können. Beim Unterschreiten der Sollarbeitszeit werden Minusstunden aufgebaut.
Ist-Arbeitszeit > Soll-Arbeitszeit = Zeitguthaben / Plusstunden
Ist-Arbeitszeit < Soll-Arbeitszeit = Zeitschulden / Minusstunden
Ein Arbeitszeitkonto kann dementsprechend eine positive oder eine negative Summe aufweisen. Arbeitnehmer:innen können dadurch ihre Arbeitszeit nach Auftrags- oder Arbeitslage flexibler gestalten. Das monatliche Festgehalt bleibt dabei jedoch gleich.
Wichtig: Das Arbeitszeitkonto benötigt eine gesetzliche Basis. Arbeitgeber dürfen nicht einfach ein Arbeitszeitkonto einführen. Dies muss entweder arbeitsvertraglich, tariflich oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Sofern es einen Betriebsrat gibt, ist dieser miteinzubeziehen.
Auch die Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie die des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) müssen beim Arbeitszeitkontos berücksichtigt werden.
Mindestlohngesetz: Hier muss § 2 Abs. 3 Satz 3 MiLoG beachtet werden. Demnach dürfen die auf dem Arbeitszeitkonto angesammelten Plusstunden, die vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht um mehr als 50 % übersteigen. Um eine Mindestlohnunterschreitung zu vermeiden, muss innerhalb von 12 Monaten ein Ausgleich der Stunden in Form von Freizeitgewährung oder durch Zahlung des Mindestlohns erfolgen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber die Arbeitsstunden spätestens im folgenden Kalendermonat ausgleichen.
Arbeitszeitgesetz: Auch wenn die Arbeitszeiten durch ein Arbeitszeitkonto flexibler verteilt werden können, dürfen die Bestimmungen hinsichtlich der Höchstarbeitszeit laut dem ArbZG nicht überschritten werden. Dies führt dazu, dass die maximale Anzahl an Plusstunden begrenzt wird.
In jedem Fall gilt: Die Regelungen zum Arbeitszeitkonto müssen vertraglich festgelegt werden. Dabei sollten folgende Punkte definiert werden.
Grundsätzlich wird zwischen einem Kurzzeitkonto und einen Langzeitkonto unterschieden.
Innerhalb der Kurzzeitkonten existieren verschiedene Modelle wie die Gleitzeit, Überstundenkonten oder die Jahresarbeitszeitkonten. Bei allen wird im Voraus eine Zeitspanne festgelegt, innerhalb der die angesammelten Zeitguthaben ausgeglichen werden müssen. Dies kann entweder in Form von Freizeitausgleich oder in Form von Auszahlung der Plusstunden erfolgen.
Langzeitkonten gehen länger als 12 Monate. Bei diesem Modell werden die Guthaben längerfristig angelegt. Arbeitnehmer können dadurch größere Mengen an Überstunden bzw. Plusstunden ansammeln. Dies wird häufig dann genutzt, um früher in Rente zu gehen, oder eine längere berufliche Auszeit (Sabbatical) zu nehmen.
Was passiert mit dem gesammelten Plus- oder Minusstunden beim Austritt des Arbeitnehmers? Die Überstunden werden in der Regel ausbezahlt. Bei Minusstunden gibt es zwei Szenarien, die beachtet werden müssen:
Quelle: Arbeitszeitkonto: Rechtliche Vorgaben für Arbeitgeber | Personal | Haufe
Rechtliche Grundlage:
Unser lohnManager ermöglicht es Arbeitgebern, ein digitales Arbeitszeitkonto effizient zu verwalten. Durch das Zeiterfassungstool können die Arbeitszeiten leicht und zügig erfasst werden. In den Mitarbeiterstammdaten sind die vertraglich festgelegten wöchentlichen Arbeitszeiten vermerkt sowie das Zeitprofil des Mitarbeiters. Hinsichtlich der Berechnung der Soll-Stunden bietet der lohnManager zwei Methoden an:
Die Soll-Stunden variieren dabei monatlich, abhängig davon wie viele Arbeitstage in den jeweiligen Monat fallen. Dies ist die monatsindividuelle Betrachtungsweise von Soll-Stunden.
Der lohnManager berechnet automatisch die Differenz zwischen der Soll-Arbeitszeit und der Ist-Arbeitszeit und speichert diese als Plus- oder Minusstunden im Arbeitszeitkonto ab. Bei der Auszahlung von Überstunden können Arbeitgeber dies bequem verbuchen, und die Informationen werden automatisch in die Gehaltsabrechnung übertragen. Das Arbeitszeitkonto bleibt stets aktuell und kann von den Mitarbeitern jederzeit über die lohnManager-App eingesehen werden.
Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000…
Als Arbeitgeber ist es in den letzten Jahren immer wichtiger geworden, Arbeitnehmern mehr Anreize zu bieten, als nur…
Inklusion in der Arbeitswelt ist ein wichtiger Aspekt, der uns alle betrifft. Für mehr Chancengleichheit und Inklusion gibt…
Melden Sie sich jetzt unverbindlich zu unserem Newsletter an und verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr!
Bei lohnConsult sind selbstverständlich alle Menschen herzlich willkommen. Mit unserem Angebot wenden wir uns an alle Menschen, die an einem smarten und digitalen lohnManagement interessiert sind. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird allerdings auf das Gendern verzichtet.
Dr. Diplom Betriebswirt Andreas Nastke leitet die Niederlassung in Freiburg. Er ist Gründer von lohnConsult und Fachautor für Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
Diplom Betriebswirt Oliver Nastke leitet die Niederlassung in Nürnberg.
Peter Magiera ist Leiter des Standorts Bonn.
Diplom Kaufmann Martin Nutt leitet gemeinsam mit Diplom Kaufmann Michaek Klischies die Filiale in Köln.
Diplom Kaufmann Michael Klischies leitet gemeinsam mit Diplom Kaufmann Martin Nutt die Filiale in Köln. Als Experte und Referent beriet er schon Unternehmen wie Eurovia AG oder Horizont.